Gefährdungs­beur­teilungen


Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeits­schutzes für die systema­tische Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Sie ist eine wichtige  Grundlage für die Ableitung ziel­gerich­te­ter Arbeits­schutz­maßnahmen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungs­­beurteilung ist das Arbeits­schutz­gesetz (§§ 5, 6).

Diese Gefährdungsbeurteilung, auch bezüglich psychischer Belastungen, bildet das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Viele andere Verordnungen z. B. BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV beschreiben die Notwendigkeit einer Gefährdungs­­beurteilungen in ihren technischen Regeln.




Unsere Leistungen für Gefähr­dungs­beurteilungen

  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Pro Aktive Beratung zu allen Fragen der Risikoanalyse
  • Unterstützung beim Beurteilen von Änderungen, ggf. prüfpflichtigen  Änderungen an Maschinen, Anlagen und Geräten  
  • Moderieren und Prüfen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei neuen Arbe itsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffe
  • Analysieren von Gefährdungen und Einstufen deren Risikos für die Gefährdungsbeurteilung





Betreuung und Beratung

ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV, BImSchV, KrWG, GGVSEB, GGBefG, etc.


 
 
 
 
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