Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes für die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 6).
Diese Gefährdungsbeurteilung, auch bezüglich psychischer Belastungen, bildet das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Viele andere Verordnungen z. B. BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV beschreiben die Notwendigkeit einer Gefährdungsbeurteilungen in ihren technischen Regeln.
ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV, BImSchV, KrWG, GGVSEB, GGBefG, etc.